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Statuten

1) Name, Tätigkeit und Sitz

evang KiBe – ARGE PÄD
Arbeitsgemeinschaft der PädagogInnen in Evangelischen Kinderbetreuungseinrichtungen in Österreich
in Anerkennung durch den Evang. OKR A.u.H.B.

Der Sitz ist in: 1160  Wien, Habichergasse 46/9

Die Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.

Bankverbindung:
Erste Bank
Konto: 295-261-200 / 00
BLZ: 20 111

 

2) Aufgaben und Ziele

a) Bildung einer Gemeinschaft der Pädagoginnen in evangelischen Kinderbetreuungseinrichtungen in Österreich (Kindergärten, Integrationsgruppen, Horte, altersgemischte Gruppen, Krabbelstuben) zur Vernetzung der Mitglieder und zum Austausch unter den Mitgliedern (Kompetenz-Pool und Kompetenztransfer).
b) Weiter- und Fortbildung der Mitglieder sowie Reflexionsgruppen der beruflichen Praxi (Supervision) zusammen mit dem ERPI (bald PH) sowie regelmäßige Information zu aktuellen Fragestellungen (im besonderen durch die eigene Homepage)
c) Entwicklung von Qualitätsstandards und Leitlinien (Kriterien) für die Praxis
d) Sammlung von Medien aller Art zu den einschlägigen Themen
e) Standesvertretung innerhalb der Evangelischen Kirche und ihrer Einrichtungen (Pfarrgemeinden, Werke, Vereine)
f) Kontakt und Austausch mit verwandten Berufs- und Interessensgruppen im In- und Ausland

 

3) Mittel

a) Mitgliedsbeiträge
b) Subventionen
c) Spenden und Zuwendungen

 

4) Mitglieder

a) Ordentliche Mitlieder
Hauptamtliche und ehrenamtliche MitarbeiterInnen in  Evangelischen Kinderbetreuungseinrichtungen in Österreich:
KindergartenpädagogInnen
SonderkindergartenpädagogInnen
HortpädagogInnen
HelferInnen
BetreuerInnen
b) Fördernde Mitglieder
Physische und juristische Personen, die den Zweck der Arbeitsgemeinschaft unterstützen und fördern wollen
c) Ehrenmitglieder
Personen, die sich um die Arbeit an Evangelischen Kinderbetreuungseinrichtungen verdient gemacht haben

 

5) Beginn der Mitgliedschaft

a) Ordentliche und fördernde Mitglieder: auf Antrag durch Entscheid des Vorstandes
b) Ehrenmitglieder: auf Vorschlag und Beschluss des Vorstandes

 

6) Ende der Mitgliedschaft

a) Freiwilliger Austritt mit sofortiger Wirkung
b) Tod bei physischen Personen und Verlust der Rechtspersönlichkeit bei juristischen Personen
c) Abererkennung der Mitgliedschaft durch den Vorstand bei Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages (trotz mehrmaliger schriftlicher Mahnung) oder bei Verstoß gegen die Ziele der ARGE

 

7) Rechte und Pflichten der Mitglieder

a) Beistand bei beruflichen Problemstellungen
b) Teilnahme an Veranstaltungen der ARGE
c) Förderung der Ziele und Aufgaben der ARGE, sowie Beachtung der Statuten und der Beschlüsse der Organe
d) Wahrnehmung des Stimm- und Wahlrechtes in der Mitgliederversammlung

 

8) Organe der ARGE

a) Mitgliederversammlung
b) Leitungs-Team (Vorstand)
c) Vertrauenspersonen

 

9) Mitgliederversammlung

Sie tritt mindestens ein mal jährlich im Rahmen eines Pädagogischen Tages zusammen und ist beschlussfähig, egal wie viele Mitglieder versammelt sind.
Der Mitgliederversammlung obliegt die Wahl des Vorstandes und von 3 Vertrauenspersonen für eine Funktionsperiode von 3 Jahren sowie die Festlegung der Höhe des Mitgliedbeitrages mit einfacher Mehrheit, die Änderung der Statuten mit 2/3-Mehrheit.

10) Leitungs-Team

Besteht aus 3 Mitgliedern:
a) Vorstitzende/r
b) Schriftführer/in
c) Kassier/in

Die 3 Vertrauenspersonen können zu einzelnen Tagesordnungspunkten kooptiert werden.

Dem Leitungs-Team obliegt:
a) die Führung der Geschäfte
b) die Vertretung der ARGE vor allem gegenüber dem
Evang. OKR A.u.H.B.
c) die Planung der Aktivitäten (Fortbildung, etc.)
d) die Erstellung eines Finanzplanes und eines Rechnungsabschlusses in Verantwortung gegenüber dem Evang. OKR A.u.H.B.
e) die Aufnahme und der Ausschluss von Mitgliedern
f) die Ernennung von Ehrenmitgliedern
g) die Ernennung von Fachbeiräten und Beratern

 

11) Vertrauenspersonen

Von der Mitgliederversammlung werden auf der Basis von Nominierungen aus diesen Regionen drei Vertrauenspersonen für die nachstehenden Regionen bestellt:
a) Österreich-Ost (Wien Niederösterreich, Burgenland)
b) Österreich-Süd (Steiermark, Kärnten)
c) Österreich-West (Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg)
Zu ihrem Aufgabenbereich gehört vor allem die persönliche Begleitung der Mitglieder.
Die Position als Vertrauensperson kann auch von einem Mitglied des Leitungs-Teams (vor allem befristet) wahrgenommen werden.

 

12) Auflösung

Die ARGE ist als aufgelöst zu betrachten, wenn
a) sie weniger als 3 Mitglieder hat
b) von der Mitgliederversammlung mit 2/3-Mehrheit aufgelöst wird
c) vom Evang. OKR A.u.H.B. die Anerkennung entzogen wird
Ein etwaiges vorhandenes Vermögen fließt der Diakonie Österreich zu.

 

Einstimmig beschlossen auf der Mitgliederversammlung
am 28.4.2007 in Graz.



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